Bewegliche Hemmnisse (Regel 15.2)
Blaue, rote und gelbe Pfosten, Entfernungspfosten.
AUS (Regel 18.2)
Asphaltierte Straßen sind AUS. Ein jenseits einer solchen Straße zur Ruhe kommender Ball ist im AUS (Bahnen 3, 13, 17, 18). Alle Wildschweinzäune auf dem Platz kennzeichnen AUS, sind aber gleichzeitig als unbewegliche Hemmnisse nach Regel 16.1 definiert.
Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)
Unbewegliche Hemmnisse: Alle Wildschweinzäune, Junganpflanzungen, kenntlich gemacht durch Pfähle, Manschetten, Bänder, Drahtgewebe oder Seile, befestigte Wege an den Bahnen 13 und 17.
Tierlöcher: Wenn der Raum des beabsichtigten Stands beeinträchtigt ist, muss der Ball gespielt werden wie er liegt. Ist die Lage des Balles betroffen, darf straflose Erleichterung nach Regel 16.1a in Anspruch genommen werden.
Boden in Ausbesserung: Blumenwiese bzw. deren gerodete Fläche (Ansaat) ist Boden in Ausbesserung, von dem nicht gespielt werden darf. Es muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1a in Anspruch genommen werden.
Bäume mit Verbissschutz aus Drahtgewebe
Von Bäumen, die so geschützt sind, kann keine straflose Erleichterung genommen werden.
Dropzone an Bahn 13
Kommt der Ball in der Penalty Area (rot) zur Ruhe, kann von der Dropzone ein Ball mit einem Strafschlag ins Spiel gebracht werden.
Alle Teiche und deren Umrandung (Kies oder Folie). Biotop an Bahn 11. Feld rechts der Bahn 17. Zuwiderhandlungen ziehen eine Platzsperre nach sich.
Penalty Areas
An Bahn 8 kennzeichnet die Steinmauer die Grenze.
An Bahn 18 kennzeichnet der Betonrand die Grenze.
Richtlinien für das Verhalten von Spielern (Regel 1.2)
Erster Verstoß – Verwarnung
Zweiter Verstoß – Ein Strafschlag
Dritter Verstoß – Grundstrafe (zwei Strafschläge)
Vierter Verstoß – Disqualifikation